Dienstgradabzeichen der Polizei für verschiedene Dienstgrade
Die Amtsbezeichnungen bei der Polizei werden häufig auch als Dienstgrade bezeichnet. Welches Amt bzw. welchen Dienstgrad ein Polizist in Deutschland innehat, ist an der Farbe und Anzahl der Sterne auf den Schulterklappen aus Stoff zu erkennen. Die am oberen Ende spitz zulaufenden Schulterklappen bzw. Aufschiebeschlaufen sind die offiziellen Dienstgradabzeichen der Polizei. Die Klappen selbst sind blau oder grün und werden im uniformierten Dienst von Polizisten getragen, denen bereits ein Amt übertragen wurde. Polizisten im Vorbereitungsdienst führen noch keine Amtsbezeichnung, sondern lediglich eine Dienstbezeichnung, da sie noch keine Polizeivollzugsbeamte, sondern Beamte auf Widerruf sind.
Bei uniformierten Polizisten handelt es sich meist um Angehörige der Schutzpolizei, die als "Freunde und Helfer" unterwegs sind, um innerhalb ihres Schutzbereichs die Ordnung und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern oder Ordnungsdelikte zu ahnden. Im Gegensatz zu Schutzpolizisten, die von jedermann durch ihre Uniform erkennbar sein sollen, tragen Angehörige der Kriminalpolizei oft weder Uniform noch Dienstabzeichen, um nicht als Polizei erkannt zu werden.
Die Dienstgradabzeichen der Polizei sind im gesamten Bundesgebiet für den mittleren, gehobenen und höheren Polizeidienst weitgehend einheitlich, obwohl es bei den Details auch länderspezifische Besonderheiten gibt. Generell gilt: Blaue Sterne auf der Schulterklappe kennzeichnen den mittleren Polizeivollzugsdienst, silberne (weiße) den gehobenen und goldene (gelbe) den höheren. Je mehr Sterne auf einem Dienstgradabzeichen der Polizei zu sehen sind, desto höher ist der Dienstgrad des Trägers.
Hier ist ein kurzer Überblick über die verschiedenen Amtsbezeichnungen und die dazugehörigen Abzeichen:
Blaue Sterne (mittlerer Dienst):
2 Sterne ** = Polizeimeister (PM)
3 Sterne *** = Polizeiobermeister (POM)
4 Sterne **** = Polizeihauptmeister (PHM)
4 **** oder 5 ***** Sterne = Polizeihauptmeister mit Amtszulage (PHMZ)
Silberne Sterne (gehobener Dienst):
1 Stern * = Polizeikommissar (PK)
2 Sterne ** = Polizeioberkommissar (POK)
3 *** oder 4 **** Sterne = Polizeihauptkommissar (PHK)
5 Sterne ***** = Erster Polizeihauptkommissar (EPHK)
Goldene Sterne (höherer Dienst):
1 Stern * = Polizeirat (PR)
2 Sterne ** = Polizeioberrat (POR)
3 Sterne *** = Polizeidirektor (PD)
4 Sterne **** = Leitender Polizeidirektor (LPD oder Ltd. PD)
Achtung: Nur Polizisten dürfen Dienstgradabzeichen der Polizei tragen
Wer unbefugt ein Dienstgradabzeichen der Polizei in der Öffentlichkeit trägt, kann sich gemäß § 132a StGB strafbar machen. Das gilt auch für originalgetreue Nachbildungen wie die hier angebotenen Klett-Abzeichen. Daher werden diese Polizeiabzeichen ausschließlich als Sammlerstücke für den privaten Gebrauch im nichtöffentlichen Raum verkauft. Security- oder Presseabzeichen sind dagegen unproblematisch, da es sich hierbei weder um Ämter noch um geschützte Berufsbezeichnungen handelt.